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Skulptur von Klaus Gehlen und Gerhard Hensen.
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Es ist ratsam, sich mit dieser Thematik frühzeitig auseinander zu setzen. Streit, Prozesskosten und unnötige Vermögensverluste sind für Erben häufig die Folge, wurde das Erbrecht vom Erblasser ignoriert.
Letzterer wird nicht zur Erbschaftsteuer herangezogen. Allein die Erben trifft es, sofern das Vermögen persönliche Freibeträge übersteigt. Dabei gilt der Grundsatz: je entfernter verwandt, desto höher der Steuersatz.
Wer rechtzeitig plant, kann jedoch einige Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung unnötiger Vermögensverluste nutzen.
Entscheidungsspielräume gibt es selbstverständlich auch bei der Verteilung des Nachlasses. Existieren weder Testament noch Erbvertrag, so wird die Verteilung des Vermögens durch die gesetzliche Erbfolge bestimmt. Nach dem Gesetz haben adoptierte Kinder die gleichen Rechte wie leibliche. Der Ehepartner des Erblassers genießt einen Sonderstatus, der vom Güterstand abhängig gemacht wird.